Allgemeine Lieferbedingungen Royal Vriesco B.V.

Artikel 1. Begriffsbestimmungen
1.1. Soweit, und wenn sie an anderer Stelle in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) genutzt werden, haben die nachstehenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

Kunde
jede Person, die mit Vriesco einen Vertrag hinsichtlich des Kaufs von Produkten abschließt;

Vertrag

der Kaufvertrag, der zwischen Vriesco und dem Kunden zum Zweck des Kaufs des Produktes bzw. der Produkte abgeschlossen wird;

Parteien

Der Kunde und Vriesco, wobei der Begriff Partei im Singular verwendet wird, wenn es sich um eine der Parteien handelt;

Produkt/Produkte

das vom Kunden bei Vriesco gekaufte Produkt wie z. B. Vorhänge und Zubehör;

Vriesco

die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (niederländischen Rechts) Royal Vriesco B.V. mit Sitz in Leeuwarden, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (KvK) unter der Nummer 01048194, USt-IdNr. NL006011251B01.

Artikel 2. Anwendbarkeit
2.1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge und/oder Verträge, unter denen Vriesco Produkte an den Kunden liefert, und sind deren fester Bestandteil. Die Bestimmungen dieser AGB gelten in vollem Umfang für jede Erfüllung des Vertrages mit Wirkung für den Kunden sowie für jede Vereinbarung im Hinblick auf die Erfüllung.
2.2. Die Anwendbarkeit allgemeiner oder spezifischer Bedingungen oder Bestimmungen des Kunden, ungeachtet deren Bezeichnung, die von den vorliegenden AGB abweichen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.3. Von den vorliegenden AGB können die Parteien nur in ausdrücklicher, schriftlich verfasster Absprache abweichen.
2.4. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB in vollem Umfang in Kraft und wirksam. In einem solchen Fall treten Vriesco und der Kunde mit dem Ziel in Absprache, neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei sie deren Tragweite so weit wie möglich entsprechen.
2.5. Vriesco ist jederzeit berechtigt, die Bestimmungen der vorliegenden AGB einseitig zu ändern. Sobald der Kunde über die geänderten AGB informiert wurde, gelten diese zwischen Vriesco und dem Kunden.
2.6. Im Fall eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung der Vereinbarung und den vorliegenden AGB haben die Bestimmungen der Vereinbarung Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB, es sei denn, die Vereinbarung weicht zum Nachteil von Vriesco von den AGB ab.
2.7. Die Bestimmungen der vorliegenden AGB lassen die Vriesco laut Gesetz zustehenden Rechte unberührt.

Artikel 3. Kostenvoranschläge, Angebote und Verträge
3.1. Alle Kostenvoranschläge, Angebote und sonstigen Aussagen seitens Vriesco sind unverbindlich, es sei denn, in Schriftform wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Verträge und die Annahme von Kostenvoranschlägen und Angeboten durch den Kunden gelten als nicht aufkündbar.
3.2. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an Vriesco übermittelten Daten, anhand derer das Angebot von Vriesco erstellt wurde. Ausgenommen hiervon sind offensichtliche Tippfehler.
3.3. Zwischen Vriesco und dem Kunden kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn der Kunde im Vriesco-Bestellportal eine digitale Bestellung aufgegeben hat und/oder der Kunde bei Vriesco eine Bestellung per E-Mail aufgegeben hat, die von Vriesco durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wurde, bzw. wenn Vriesco den Kauf und/oder die Lieferung der Produkte in die Wege geleitet hat.
3.4. Der Inhalt eines solchen Vertrages ergibt sich aus dem Vertrag und, in Ermangelung dessen, aus dem Angebot/Kostenvoranschlag der Firma Vriesco.
3.5. Wenn und insoweit es die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erfordert, hat Vriesco jederzeit das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch eine oder mehrere Drittparteien ausführen zu lassen, unabhängig davon, ob diese mit Vriesco verbunden sind oder nicht. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407(2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
4.1. Der Kunde zahlt den Preis für die Produkte, so wie dieser im Vertrag festgelegt wurde.
4.2. Alle von Vriesco angegebenen Preise gelten in Euro und verstehen sich zuzüglich Import- und Exportzöllen, Mehrwertsteuer (falls zutreffend), Versandkosten und jeglicher von staatlicher Seite angesetzten Abgaben und/oder Steuern.
4.3. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die 30-tägige Frist bestimmt den letzten Zahlungstermin und ist daher eine finale Frist. Erfolgt die Zahlung innerhalb von acht Tagen nach dem Rechnungsdatum, ist der Kunde berechtigt, 1 % des vereinbarten Nettopreises (ohne MwSt.) abzuziehen.
4.4. Vriesco ist berechtigt, vor der Erfüllung des Vertrages vom Kunden eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verlangen. Vriesco ist darüber hinaus berechtigt, per Nachnahme zu liefern. Die hiermit verbundenen Kosten gehen zulasten des Kunden. Im Fall einer Lieferung per Nachnahme ist der Kunde nicht berechtigt, den in Artikel 4.3 genannten Prozentsatz vom vereinbarten Preis abzuziehen.
4.5. Vriesco behält sich das Recht vor, alle schriftlich in den Vertrag aufgenommenen, regelmäßig wiederkehrenden Preise und Tarife jährlich anzupassen, wenn die Entwicklung der Löhne, Abgaben, Kosten und/oder andere Marktentwicklungen dazu Anlass geben. Vriesco wird die geltenden Preise und Tarife in angemessener Weise anpassen und den Kunden mindestens einen Monat vor der Preisänderung entsprechend informieren.
4.6. Zahlt der Kunde die fälligen Beträge nicht oder nicht rechtzeitig, gerät er sofort in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall werden für den Kunden die gesetzlichen Handelszinsen auf den ausstehenden Betrag fällig, ab dem Zeitpunkt, zu dem er in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des gesamten geschuldeten Betrags. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens einen Monat nach dem Tag, an dem die Zahlung hätte erfolgen müssen, so erhöht sich der gesetzliche Zinssatz ab dem Tag, an dem dieser Monat verstrichen ist, um 3 %.
4.7. Wenn der Kunde die Forderung nach einer Mahnung oder Inverzugsetzung weiterhin nicht bezahlt, kann Vriesco die Forderung zum Inkasso weitergeben und der Kunde ist neben dem dann fälligen Gesamtbetrag (einschließlich zusätzlicher Zinsen) auch zur Zahlung aller angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten verpflichtet, einschließlich aller von externen Sachverständigen angerechneten Kosten. Die angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten werden mit mindestens 15 % der Hauptsumme veranschlagt, mit einem absoluten Mindestbetrag von 500 €, zuzüglich Mehrwertsteuer. Hiervon bleiben alle sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Firma Vriesco unberührt.
4.8. Im Fall von Liquidation, Zahlungsunfähigkeit, Antrag auf Zahlungsaufschub oder Konkursantrag aufseiten des Kunden werden die Verpflichtungen des Kunden sofort fällig und zahlbar.
4.9. Wenn Vriesco eigene Kosten eingegangen ist, ohne dass dafür ein Preis vereinbart wurde, ist Vriesco berechtigt, dem Kunden die tatsächlichen Kosten und/oder die üblichen Tarife dafür in Rechnung zu stellen.
4.10. Vriesco ist jederzeit berechtigt, alle Beträge, die der Kunde der Firma schuldet, mit Gegenforderungen des Kunden zu verrechnen.

Artikel 5. Erfüllung des Vertrages
5.1. Vriesco wird sich bemühen, den Vertrag nach bestem Wissen und besten Kräften zu erfüllen.
5.2. Alle Abbildungen, Spezifikationen und sonstigen Angaben zu den Produkten haben lediglich Hinweischarakter. Vriesco kann nicht garantieren, dass die dargestellten Farben den tatsächlichen Farben der Produkte exakt entsprechen.
5.3. In puncto Abmessungen der Produkte sorgt Vriesco für eine geradlinige Verarbeitung seiner Produkte. Geradlinig ist hier zu verstehen als maximale Abweichung von 2 mm von der Geraden. In der Höhe darf die Abmessung maximal 1 cm vom angegebenen Höhenmaß abweichen. Für Produkte, die kürzer als 150 cm sind, gilt eine maximale Höhenabweichung von 0,5 cm.
5.4. Vriesco ist berechtigt, Produkte zu liefern, die in geringfügigen Punkten von den mit dem Kunden vereinbarten Aspekten abweichen. Als geringfügige Abweichung gelten leichte Abweichungen in Farbe, Design, Gewicht, Muster und/oder Abmessungen.
5.5. Zu berücksichtigen ist auch die auf den Mustern der Produkte angegebene Schrumpfungstoleranz. Stoffe können sich, je nach Stoffzusammensetzung und Luftfeuchtigkeit, in Höhe und Breite ausdehnen oder zusammenziehen.
5.6. Vriesco behält sich das Recht vor, gelieferte Waren zum Zweck einer Beurteilung zurückzunehmen.

Artikel 6. Lieferung
6.1. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird die voraussichtliche Lieferzeit – wenn möglich – auf der Grundlage der Vriesco zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Daten angegeben. Die geschätzte Lieferzeit ist kein äußerster Termin, wird aber so weit wie möglich eingehalten. Die letztlich geleistete Lieferzeit hängt unter anderem von Vriescos Verarbeitungskapazität ab. Vriesco gerät durch eine einfache Überschreitung der Lieferzeit nicht in Verzug.
6.2. Die Lieferung an den Kunden erfolgt durch Bereitstellung der Produkte an dem Ort, an dem der Kunde seine Niederlassung hat.
6.3. Vriesco kümmert sich um den Transport der Produkte. Die Kosten für den Transport und die Versicherung der Produkte während des Transports gehen zulasten des Kunden.
6.4. Bei Überschreitung der (geschätzten) Lieferzeit kann der Kunde nicht vom Vertrag oder der Bestellung zurücktreten bzw. die Annahme oder Bezahlung der Produkte verweigern.
6.5. Vriesco hat das Recht, die Produkte in Teillieferungen zu liefern.

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Vriesco behält sich das Eigentum an den dem Kunden gelieferten Produkten vor. Das Eigentum an dem Produkt geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde die im Rahmen des Vertrags vereinbarte Gegenleistung an Vriesco erbracht hat.
7.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Eigentum an den Produkten, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, an Dritte zu übertragen bzw. sie an Dritte als zusätzliche Sicherheit abzutreten oder sie mit einem beschränkten dinglichen Recht oder einem Sicherungsrecht zu belasten.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen identifizierbar und separat aufzubewahren. Vriesco ist berechtigt, alle dem Kunden von Vriesco gelieferten Sachen, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, zurückzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, Vriesco zu diesem Zweck jede Mitwirkung zu gewähren, u. a. indem er den von Vriesco beauftragten Personen Zugang zu seiner Firma oder zu anderen vom Kunden genutzten Räumlichkeiten gewährt. Der Kunde erteilt Vriesco hierzu bereits jetzt seine ausdrückliche Zustimmung.

Artikel 8. Werbung
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach der Lieferung auf Qualität und Quantität zu überprüfen.
8.2. Es wird davon ausgegangen, dass Frachtbriefe, Lieferscheine oder ähnliche Dokumente, die bei der Lieferung der Produkte ausgestellt werden, die Menge der gelieferten Produkte und die Qualität der gelieferten Produkte korrekt wiedergeben, es sei denn, der Kunde hat Vriesco unverzüglich nach Erhalt der Produkte durch einen schriftlichen Vermerk auf dem Frachtbrief, dem Lieferschein oder einem ähnlichen Dokument diesbezüglich eine Reklamation übermittelt.
8.3. Reklamationen in Bezug auf unsichtbare Mängel sind Vriesco so schnell wie möglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung des betreffenden Mangels, in schriftlicher Form mit angeforderter Empfangsbestätigung mitzuteilen, andernfalls verfallen alle Ansprüche gegenüber Vriesco in Bezug auf diese Mängel.
8.4. Falls und insoweit der Kunde der Meinung ist, dass die gelieferten Produkte nicht dem Vertrag entsprechen, ist der Kunde nicht befugt, die Produkte zu bearbeiten und/oder Handlungen daran vorzunehmen, und der Kunde muss die Produkte identifizierbar und separat aufbewahren.
8.5. Wenn der Kunde die gelieferten Produkte bearbeitet oder bearbeiten lässt und/oder die gelieferten Produkte selbst transportiert oder transportieren lässt, erlöschen in Bezug auf eventuell vorhandene Mängel alle Ansprüche gegen Vriesco.

Artikel 9. Haftung seitens Vriesco
9.1. Aufseiten der Firma Vriesco ist die Gesamthaftung wegen eines zurechenbaren Mangels bei der Erfüllung des Vertrages oder aus welchem Rechtsgrund auch immer auf die in diesem Artikel aufgeführte Schadenersatzhöhe beschränkt.
9.2. Bei einem direkten Schaden ist dies auf den Höchstbetrag des für diesen Vertrag vereinbarten Preises begrenzt (zzgl. MwSt.). Die Gesamthaftung der Firma Vriesco für direkte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, übersteigt jedoch in keinem Fall 100.000 €.
9.3. Schadenersatzleistungen aufgrund von Tod, Körperverletzung oder Sachschäden sind auf 1.250.000 € begrenzt.
9.4. Eine Haftbarkeit seitens Vriesco für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Unter indirektem Schaden ist jeder Schaden zu verstehen, der nicht als direkter Schaden gilt, also in jedem Fall, aber nicht beschränkt auf: Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation, Schäden, die sich aus Ansprüchen seitens Kunden des Kunden ergeben, sowie Schäden, die mit dem Gebrauch bzw. dem Einsatz der von Vriesco gelieferten Produkte zusammenhängen.
9.5. Dies gilt ebenso für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter verursacht werden, d. h.: (i) Schäden durch Handlungen entgegen der Anweisungen der Firma Vriesco und/oder (ii) dem Vertrag und den vorliegenden AGB, sowie Schäden, die als direkte oder indirekte Folge von unrichtigen, unvollständigen und/oder fehlerhaften Informationen, die Vriesco vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt wurden, auftreten, kommen für eine Entschädigung nicht in Frage.
9.6. Die in den Artikeln 9.2 bis 9.5 beschriebenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen der Firma Vriesco gelten unbeschadet Vriescos anderer in den vorliegenden AGB aufgeführten Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
9.7. Die in den Artikeln 9.2 bis 9.5 beschriebenen Ausschlüsse und Begrenzungen entfallen, wenn und insoweit der Schaden infolge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsführung der Firma Vriesco auftritt.
9.8. Sofern die Erfüllung durch Vriesco nicht dauerhaft unmöglich ist, tritt eine Haftung der Firma Vriesco wegen Mängeln bei der Erfüllung eines Vertrages, für die sie verantwortlich gemacht werden kann, nur dann ein, wenn der Kunde Vriesco unverzüglich schriftlich in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt wird, und Vriesco auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen versagt und dafür verantwortlich gemacht werden kann. Die Inverzugsetzung muss mit einer möglichst vollständigen und detaillierten Beschreibung des Mangels begründet werden, damit Vriesco die Möglichkeit hat, angemessen zu reagieren.
9.9. Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf Schadenersatz ist immer, dass der Kunde Vriesco den Schaden so schnell wie möglich nach seinem Auftreten in schriftlicher Form meldet. Jeder Schadenersatzanspruch gegen Vriesco verjährt mit Ablauf von zwölf Monaten nach Entstehung des Schadens, es sei denn, der Kunde hat vor Ablauf dieser Frist eine Schadenersatzklage eingereicht.
9.10. Die Bestimmungen in diesem Artikel sowie alle anderen in den vorliegenden AGB erwähnten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten im Übrigen auch zugunsten aller (juristischen) Personen, die von der Firma Vriesco und ihren Lieferanten bei der Erfüllung des Vertrags eingesetzt werden.
9.11. Der Kunde hält Vriesco gegenüber allen Ansprüchen Dritter schadlos, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vom Kunden beauftragte Dritte und Mitarbeitende des Kunden; dies gilt in Bezug auf Ersatz jeglicher Schäden, die sich aus dem Vertrag bzw. der Erfüllung des Vertrags mit/durch Vriesco ergeben oder damit zusammenhängen.
9.12. Im Falle einer rechtswirksamen Berufung auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 10 kann der Kunde keinen Ersatz für den von ihm erlittenen Schaden verlangen.

Artikel 10. Höhere Gewalt
10.1. Keine der Parteien ist daran gebunden, irgendeine Verpflichtung, einschließlich einer gesetzlichen und/oder vereinbarten Gewährleistungspflicht, zu erfüllen, wenn dies aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten aufseiten von Vriesco unter anderem folgende Situationen: (i) höhere Gewalt bei Lieferanten der Firma Vriesco; (ii) Betriebsunterbrechungen bei Vriesco selbst; (iii) Transportausfall; (iv) in- und ausländische staatliche Maßnahmen, einschließlich Einfuhr- und Ausfuhrverbote sowie Einfuhr- und Ausfuhrbehinderungen; (v) Stromausfall; und (vi) Ausfall von Internet, Datennetz oder anderen (Telekommunikations-)Einrichtungen.
10.2. In einem Fall höherer Gewalt hat Vriesco das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, ohne dass hierdurch für Vriesco die Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung entsteht.
10.3. In Fällen höherer Gewalt hat der Kunde in keinem Fall Anspruch auf eine Entschädigung oder das Recht auf Ausführung von Arbeiten zur Erfüllung des Vertrages.
10.4. In einem Fall höherer Gewalt ist Vriesco berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

Artikel 11. Geistiges Eigentum
11.1. Vriesco behält sich die geistigen Eigentumsrechte und die damit verbundenen Befugnisse vor, die ihr gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zustehen. Hierzu gehören unter anderem mindestens das Urheberrechtsgesetz und das Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum.
11.2. Alle geistigen Eigentumsrechte an Daten, die im Rahmen des Vertrages entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Fotos, Illustrationen und andere Materialien, liegen ausschließlich bei Vriesco. Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, zur Einsichtnahme bereitgestellt oder vervielfältigt werden.

Artikel 12. Personenbezogene Daten
12.1. Vriesco verarbeitet im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten des Kunden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Diese personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung der Firma Vriesco sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften verarbeitet.

Artikel 13. Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten
13.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Vriesco ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
13.2. Vriesco ist jedoch berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Kunden an einen Dritten zu übertragen oder von einer Drittpartei übernehmen zu lassen. Der Kunde gewährt Vriesco hiermit im Voraus seine Mitwirkung bei einer vertraglichen Übertragung des Rechtsverhältnisses aus dem Vertrag durch Vriesco an einen Dritten.

Artikel 14. Risikoübergang
14.1. Das Risiko eines Verlusts, Diebstahls, einer Unterschlagung oder Beschädigung von Produkten oder Daten, die für den Kunden hergestellt, an ihn geliefert oder von ihm bei der Erfüllung des Vertrags verwendet werden, geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem sie in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden oder einer Hilfsperson des Kunden gelangen.

Artikel 15. Beschwerdeverfahren
15.1. Vriesco bemüht sich, den Vertrag bzw. die Verträge nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Wenn der Kunde eine Beschwerde über die Vorgehensweise der Firma Vriesco hat, so ist er gehalten, das in diesem Artikel beschriebene Beschwerdeverfahren zu nutzen.
15.2. Falls es um sichtbare Mängel geht, muss die Reklamation innerhalb von acht (8) Werktagen nach der Lieferung vom Kunden über das Kundenportal oder per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse gemeldet werden: support@ahouseofhappiness.com. Hierbei ist das digitale Serviceformular zu nutzen und es müssen entsprechende Fotos beigefügt werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Ansprüche des Kunden in Bezug auf die Reklamation bzw. die zu dieser Reklamation führenden Tatsachen und Umstände. Die Reklamation muss mit einer möglichst detaillierten Beschreibung des geltend gemachten Mangels begründet werden, damit Vriesco angemessen reagieren kann.
15.3. Reklamationen, deren Anlass erst nach einiger Zeit auftritt, müssen vom Kunden innerhalb von zwei (2) Jahren nach der Lieferung über das Kundenportal oder per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse vorgebracht werden: support@ahouseofhappiness.com. Hierbei ist das digitale Serviceformular zu nutzen und es müssen entsprechende Fotos beigefügt werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Ansprüche des Kunden in Bezug auf die Reklamation bzw. die zu dieser Reklamation führenden Tatsachen und Umstände. Die Reklamation muss mit einer möglichst detaillierten Beschreibung des geltend gemachten Mangels begründet werden, damit Vriesco angemessen reagieren kann.
15.4. Vriesco bemüht sich, die Reklamation des Kunden so schnell wie möglich abzuwickeln.
15.5. Wenn die Beanstandung nach Ansicht der Firma Vriesco begründet ist, wird Vriesco seine Verpflichtungen auch weiterhin ordnungsgemäß erfüllen, es sei denn, Vriesco hat den Eindruck, dass dies ist nach vernünftigem Ermessen nicht mehr möglich ist. Im letzteren Fall wird sie versuchen, mit dem Kunden eine gütliche Einigung zu erzielen.
15.6. Wenn zwischen den Parteien keine Lösung bezüglich der Reklamation gefunden werden kann, entsteht ein Streitfall, welcher der Streitbeilegung gemäß Artikel 16 der vorliegenden AGB unterliegt.

Artikel 16. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
16.1. Auf den Vertrag und alle daraus hervorgehenden Aufträge oder solche, die damit zusammenhängen sowie auf die vorliegenden AGB findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des niederländischen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
16.2. Alle Streitfälle, auch solche, die nur von einer der Parteien als Streitfall betrachtet werden, die sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, den daraus hervorgehenden Verträgen und/oder den vorliegenden AGB ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Richter des Bezirksgerichts Nord-Niederlande, Standort Leeuwarden, vorgelegt.

Die vorliegenden AGB treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

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